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Informationen und Fakten zum Bestellerprinzip

  • Bundesministerium der Justiz und für
  • 22. Juni 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Informationen und Fakten zum Bestellerprinzip

Ab wann gilt das so genannte "Bestellerprinzip" ?

Die neue Regelung gilt seit dem 01.06.2015.

Bei welcher Art von Immobilienvermittlungen findet das Gesetz dann Anwendung ?

Das Bestellerprinzip betrifft nur die Vermittlung von Wohnraum zur Miete. Immobilienverkäufe die durch Makler vermittelt werden, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gesetzes und werden nicht reguliert.

Wer zahlt künftig den Makler/Vermittler ?

Das Bestellerprinzip steht für den Grundsatz "wer bestellt, der bezahlt".Das heißt also nicht, das künftig immer der Vermieter den Makler/Vermittler bezahlt. Dann würde es "Der-Vermieter-zahlt-immer-Prinzip" heißen.Somit kann künftig weiterhin der Makler/Vermittler vom Vermieter oder vom Mieter "bestellt" und damit auch bezahlt werden.Es ändern sich bei der Vermittlung von Wohnraum zur Miete also die Bedingungen, wann der Mieter und wann der Vermieter den "bestellten" Makler bezahlt und wann nicht.

Ausblick und Empfehlung:

Nach der Einführung des Gesetzes wird sich der Miet-Markt für Wohnimmobilien gravierend ändern. Es werden sich die Rahmenbedingungen bei der Wohnungssuche und auch die von Vermietern und Maklern verwendeten Vertriebswege deutlich von den heutigen Standards unterscheiden.Voraussichtlich wird nicht jeder Vermieter einen Makler beauftragen und auch nicht selbst sein Objekt auf den üblichen Immobilienportalen inserieren.Daher wird die Wohnungssuche künftig oftmals deutlich intransparenter, unkomfortabler und schwieriger.Verdoppeln Sie ganz einfach Ihre persönlichen Chancen bei der Wohnungssuche und lassen Sie sich neben Ihrer Suche nach einer neuen Wohnung unverbindlich von Nachmieterservice Rhein-Main bei der Wohnungssuche unterstützen. Als bundesweit tätiges, langjährig erfahrenes und gut vernetztes Unternehmen der Immobilienbranche haben wir Kenntnis von einer Vielzahl von Wohnimmobilien die aktuell oder zeitnah zur Vermietung anstehen.(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

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