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Verdoppeln Sie Ihre Chancen bei der Wohnungssuche -

Werden Sie unserer VIP-Mietinteressent!
 

 

Um noch bessere Chancen auf dem Immobiliensektor zu erreichen, bieten wir Ihnen exklusiv an, unser V.I.P-Interessent zu werden. Dazu ist es interessant zu wissen, welche Veränderungen es im Mietgesetz gegeben hat. Diese Veränderungen haben wir auf unseren Service angepasst und möchten Sie Ihnen vorstellen: 

 

Was hat sich seit dem 01. 06. 2015 mit der Neuregelung geändert? 

 

Nach Einführung des Mietnovellierungsgesetzes zum 01.06.2015 hat sich der Mietmarkt für Wohnimmobilien entscheidend geändert. Aktuell beauftragt nicht jeder Vermieter einen Makler und inseriert auch nicht selbst sein Objekt auf den üblichen Immobilienportalen. Hierdurch ist die Wohnungssuche deutlich unübersichtlicher und schwieriger geworden. Das Bestellerprinzip steht für den Grundsatz "wer bestellt, der bezahlt". Das heißt also nicht, dass wie früher immer der Vermieter den Makler/Vermittler bezahlt.  Denn sonst würde es "der-Vermieter-zahlt-immer-Prinzip" heißen. Heutzutage kann sowohl der Makler/Vermittler vom Vermieter als auch vom Mieter "bestellt" und damit auch bezahlt werden.

 

Welche Vorteile bieten wir unseren VIP-Mietinteressenten?


Verdoppeln Sie ganz einfach Ihre persönlichen Chancen bei der Wohnungssuche und lassen Sie sich neben Ihrer Suche nach einer neuen Wohnung unverbindlich von uns bei der Wohnungssuche unterstützen. 

Als langjährig erfahrenes und gut vernetztes Unternehmen der Immobilienbranche haben wir Kenntnis von einer Vielzahl von Wohnimmobilien, die aktuell oder zeitnah zur Vermietung anstehen.

Sie sind anderen Mietsuchenden damit einen oftmals entscheidenden Schritt voraus, denn nur so erhalten Sie Zugriff auf Mietimmobilien, für die der  erst zukünftig einen Auftrag erhalten wird und die überwiegend nicht am Markt (Immobilienbörsen) erscheinen werden.

 
Wie werde ich VIP-Mietinteressent? 
 

Einfach das unten stehende Formular ausfüllen und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 
 

 

Auftragsformular für Mietinteressenten zur Wohnungssuche

 

Hier können Sie uns "direkt beauftragen"!

 

Wir senden Ihnen gern die Exposés geeigneter Immobilien gemäß Ihren Wünschen zu, beantworten Ihre Fragen und vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin mit dem Vermieter.Damit wir mit dieser Tätigkeit beginnen können, schreibt der Gesetzgeber vor, das Sie uns beauftragen bzw. „bestellen“ (Bestellerprinzip s.o.).

Zur den Beauftragungsbedingungen:

 

1. Auftrag

Der Mietinteressent beauftragt Hughes Immobilien mit dem Nachweis von anmietbaren Wohnraum oder mit der Vermittlung eines Mietvertragsabschlusses über eine Wohnung / ein Haus. Dem Mietinteressent ist es gestattet, weitere Makler mit der Wohnungssuche zu beauftragen, sowie auch sich selbst um eine Mietwohnung zu bemühen.

 

2. Maklergebühr nur im Erfolgsfall

Der Mietinteressent zahlt Hughes Immobilien nur im Erfolgsfall eine Gebühr in Höhe von 1 Monatskaltmiete zzgl. 19% MwSt. Diese Gebühr wird also nur fällig, wenn Hughes Immobilien dem Mietinteressent erfolgreich eine Wohnung / ein Haus vermittelt hat. Sie gehen also kein Risiko ein!

 

3. Auftragsdauer

Dieser Auftrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung dieser Beauftragung kann jederzeit schriftlich oder per Mail ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.

 

4. Exklusiv und bevorzugt

Als langjährig erfahrenes und gut vernetztes Unternehmen der Immobilienbranche haben wir Kenntnis von einer Vielzahl von Wohnimmobilien die aktuell oder zeitnah zur Vermietung anstehen. Mit diesem Auftrag erhalten Sie alle für Sie in Frage kommenden Mietangebote.Sie sind anderen Mietsuchenden damit einen Schritt voraus, denn nur so erhalten Sie Zugriff auf Angebote, für die Hughes Immobilien erst zukünftig einen Auftrag erhalten wird und die überwiegend nicht am freien Immobilienmarkt erscheinen werden.

Wenn Sie mit den hier genannten Punkten 1 bis 4 einverstanden sind, so bestätigen Sie bitte Ihre Beauftragung zur unverbindlichen Immobiliensuche:

Ihre Angaben wurden erfolgreich versandt!

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Hiermit beauftrage ich Hughes Immobilien mit der Immobilien-Suche zu den hier genannten Bedingungen.

Die genannte Maklergebühr i.H.v. 1 Monatskaltmiete (zzgl. 19% MwSt.) wird nur dann fällig, wenn wir Ihnen erfolgreich eine Wohnung oder ein Haus vermittelt haben.

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